Standaufsicht

Standaufsicht

Verantwortliche Aufsichtsperson nach § 27 WaffG sowie § 10 und 11 AWaffV.
Sie besitzen bereits die Waffensachkunde und möchten in Ihrem Verein die Standaufsicht übernehmen oder Sie möchten alleine am Stand trainieren ?
Dann benötigen Sie die Unterweiseung zur Verantwortlichen Aufsichtsperson nach § 27 WaffG sowie § 10,§11 AWaffV.

 

Voraussetzungen / Vorkenntnisse:

  • 18 Jahre
  • Waffensachkunde

 

Dauer:

  • 4h von 13.00 – 17.00 Uhr

 

Kosten:

  • 45 € Kursgebühr inkl. Skript

 

Schulungsort:

Waffen Akademie Bayern Schulungszentrum

Nürnberger Str.101

91710 Gunzenhausen

 

Schulungsinhalte:

1. Schießstätten

2. Waffenrechtliche Regelungen zur Benutzung von Schießstätten

3. Altersgrenzen (§27 Abs. 3 und 4 WaffG)

4. Aufgaben der Aufsicht nach §11 WaffV

5. Aufbewahrung von Waffen oder Munition auf der Schießstätte (§36 WaffG i.V.m.

    §13,§14 AwaffV)

6. Erwerb von Waffen und Munition auf der Schießstätte (§12 Abs.1 Nr.5 

    und Abs.2 Nr.2 WaffG)

7. Versicherungsfragen

8. Verhalten bei Unfällen

 

Der Abschluss der Schulung erfolgt durch eine Lernkontrolle und wird durch ein Teilnahmezertifikat sowie unseren anerkannten Standaufsichtenausweis bestätigt.

 

Zur Anmeldung

 

Aktuelle Termine:

 

Waffensachkunde

27./28.4.24

26./27.10.24

 

Waffensachkunde Update

27.4.24

26.10.24

 

Standaufsicht

4.5.24

23.10.24

 

Waffenreinigung

22.6.24